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Reiseinformationen / Gastaufnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb – nachstehend „BHB“ abgekürzt – zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags.

Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages auf Grundlage der Gastaufnahmebedingungen verbindlich an. Die Buchung der Unterkunftsangebote kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bestellungen über Telefon, Email, Fax, Brief oder bei direkter Anwesenheit sind auch ohne schriftliche Bestätigung bindend.

Preise und Leistungen
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Zimmer, bei Pauschalangeboten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Wahl- und Zusatzleistungen.
Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich somit ausschließlich aus den vereinbarten Leistungen. Beschreibungen des BHB, seiner Ausstattung und Leistungen sowie der Unterkunft in Hausprospekten des BHB, Gastgeberverzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sind für die Leistungspflicht des BHB nicht maßgeblich.

Zahlung
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Absprachen bei der Buchung. Ist bei der Buchung nichts Abweichendes vereinbart, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen. Bevorzugte Zahlungsarten:EC-Karte oder Barzahlung
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vom BHB akzeptiert wird. Zahlungen nach Aufenthaltsende durch Überweisung sind nur bei schriftlich vorliegender Kostenübernahmerklärung zum Anreisezeitpunkt möglich. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Nach Ablauf dieser 14 Tage tritt automatisch Verzug ein.

Stornierung und Nichtanreise (Coronabedingte Stornierung)
Stornierungen von Buchungen müssen schriftlich erfolgen per Email, Fax oder Brief! Sie müssen das Anreisedatum und Abreisedatum sowie die gebuchten Zimmer beinhalten und mit Datum versehen sein.

Im Falle einer Stornierung auch coronabedingten Stornierung bis 7 Tage vor Anreise fallen keine Kosten an. Bitte bleiben Sie fair damit wir auch zukünftig diese Regelung beibehalten können!

Ist Ihre Reise unsicher oder die Wahrscheinlichkeit einer Stornierung hoch können Sie auch kurzfristig eine begrenzte Zimmeranzahl auf booking.com, hotel.de oder HRS.de buchen. Hier können Sie bei einem höheren Zimmerpreis jederzeit eine Stornierung vornehmen. Hier ist die Stornierung beim jeweiligen Internetportal durchzuführen.

Im Falle einer Stornierung auch coronabedingten Stornierung ab dem 7. Tag vor Anreise bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen (§ 535 Satz 2 BGB).
Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Wohneinheit (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft zu bemühen.
Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

– Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung 100%
– Bei Übernachtung ggf. mit Frühstück 80%
– Bei Übernachtung mit Halbpension 70%
– Bei Übernachtung mit Vollpension 60%
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den BHB direkt zu richten.

Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, verfallen jegliche Ansprüche des Gastes ganz.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nicht gestattet. Verstöße berechtigen den BHB zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrages.
Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört, er andere Gäste oder Mitarbeiter belästigt/beschimpft oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB aus diesem Grund, so bleibt der Zahlungsanspruch des BHB auf 100% bestehen und ersparte Leistungen müssen nicht angerechnet werden.

Haftung
Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Planwagenfahrten, Museumsbesuche, Ausstellungen, Abendessen,  usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.

Verjährung
Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Gast und dem BHB Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.